Thursday, June 14, 2012

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Politisches System Deutschlands

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands und Föderalismus in Deutschland

Staatsgründung

 

Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. (Installation der ersten Artikel von 1949 vor dem Jakob-Kaiser-Haus)
 
Bisher wurden sechs Verfassungen des seit 1871 existierenden Nationalstaats „Deutschland“ in Kraft gesetzt; die Daten ihrer Konstituierung werden unter staatsrechtlichen und ideengeschichtlichen Aspekten als Gründungsakte der jeweiligen deutschen Staatswesen betrachtet. Der 23. Mai 1949 ist das für die Gegenwart bedeutendste Gründungsdatum, da an diesem Tag die noch heute gültige Verfassung Deutschlands verkündet wurde.

Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das damals noch provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Proklamation am 18. Januar 1871 trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Verfassungsrechtlich handelte es sich dabei vor allem um den Beitritt souveräner Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen) zum Norddeutschen Bund, dessen Umbenennung in „Deutsches Reich“ und die Einführung des Kaisertitels. 1918/1919 erfolgte der Übergang zu einer neuen Staatsform: am 9. November 1918 wurde die „Deutsche Republik“ proklamiert, die mit dem Inkrafttreten der Verfassung am 11. August 1919 konstituiert wurde.

Instrumentalversion des Liedes der Deutschen
 
Die auch Weimarer Verfassung genannte Konstitution galt während der Herrschaft der NSDAP 1933 bis 1945 formell fort, war jedoch materiell überwiegend außer Kraft gesetzt. Im frühen Nachkriegsdeutschland von 1945 bis 1949 galt das Besatzungsrecht der Militärgouverneure und danach bis 1955 das der Hohen Kommissare des Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze). 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.

Staatsrecht

Bundespräsident Joachim Gauck
 
Als Staat und Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht) gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Lehre als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 den Namen „Deutsches Reich“ führte. Demzufolge besteht der deutsche Nationalstaat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867.

Die Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in verschiedene Phasen einteilen lässt: Norddeutscher Bund (1867–1871), Deutsches Kaiserreich (1871–1918), Weimarer Republik (1919–1933), NS-Herrschaft (1933–1945), „Deutschland als Ganzesunter fremder Besatzung/Alliierter Kontrollrat (1945–1949).

Den deutschen Ländern (Bundesländer) kommt grundsätzlich Staatsqualität zu, sie sind jedoch beschränkte Völkerrechtssubjekte, die nur mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen (Art. 32 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 GG).[41] Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden, ist also Bundesstaat im eigentlichen Sinne. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.[42]

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 22 Absatz 1 des Grundgesetzes Berlin. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind. Die Länder haben sich eigene Verfassungen gegeben.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik 

Deutschland.[43] Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Präsident des Bundesrates, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.
Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die Führungsaufgabe in der deutschen „Kanzlerdemokratie“ kommt dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin zu.[44]

Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt vom Grundsatz her bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung besteht für die Länder dann eine Gesetzgebungsbefugnis, wenn diese Bereiche nicht durch Bundesgesetz geregelt sind (Art. 72 Abs. 1 GG). Dazu zählen vor allem die in den Artikeln 74, 74a und 105 Abs. 2 GG aufgeführten Gebiete. Der Bund hat hierbei im Sinne des Absatzes 2 soweit aber das Recht, Gesetze zu erlassen, wenn dies zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder [zur] Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse […] erforderlich“ ist. Gesetzlich kann seitens des Bundes auch wieder bestimmt werden, dass auf jenen Rechtsgebieten „eine bundesgesetzliche Regelung […] durch Landesrecht ersetzt werden kann“ (Art. 72 Abs. 4 GG).

Bund Bundesländer/Flächenländer Bundesländer/Stadtstaaten (Regierungsbezirke) (Land-)Kreise Ämter (Amtsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden) (Amtsfreie) Kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie StädteVertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).

In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.
Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die Präsidenten des Senats; in Berlin der Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage bzw. Bürgerschaften bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet.

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (Art. 30, Art. 83 GG).

Staatshaushalt

 
Der Staatshaushalt umfasste 2011 Ausgaben von 1,164 Billionen Euro, dem standen Einnahmen von 1,152 Billionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 1 Prozent des BIP.[45]
Die Staatsverschuldung Deutschlands betrug 2010 2,011 Billionen Euro oder 81,2 Prozent des BIP.[46]
Neben verschiedenen Verkehrsteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer) erzielt der Staat einen Großteil seiner Einnahmen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag: Hierzu zählen die Einkommen-, die Körperschaft- sowie die Gewerbesteuer.

Insofern Produkte oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, beträgt der Steuersatz in Deutschland 19 (allgemeiner Satz) oder 7 Prozent (ermäßigter Satz, zum Beispiel Lebensmittel etc.). Umgangssprachlich bzw. EU-rechtlich wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt.

Staatsgebiet

Das Schengener Abkommen garantiert offene Grenzen zu allen Nachbarstaaten.
 
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik (Bundesgebiet) ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete ihrer Länder. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR samt dem Ostteil Berlins und der völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus zwischen 1949 (erste Teilflächen Kehls) und 2002 (Straße N 274 bei Selfkant von den Niederlanden) durch die Rückgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und Frankreich (Kehl) zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch welche die Bundesrepublik in der Nordsee die 12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.

Der Verlauf der Bundesgrenze Deutschlands ist heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt; noch immer nicht geklärt ist zudem die Deutsch-Niederländische Grenzfrage das Ems-Dollart-Gebiet betreffend. Innerhalb Deutschlands nicht abschließend geklärt ist der Verlauf der Ländergrenzen zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und eventuell Hamburg im Bereich der Unterelbe.[47]
Nicht zum Staatsgebiet gehört die Ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee.

Parteienlandschaft

Zweitstimmen der Bundestagswahlen seit 1949 und Bundesregierungen
 
 
Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die SPD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

Außen- und Sicherheitspolitik

 
Ratsgebäude der Europäischen Union in Brüssel. Als einer von 27 Mitgliedstaaten ist Deutschland in allen EU-Institutionen vertreten.
 
Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU). Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Während des Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.

Seit 1955 ist Deutschland Mitglied der NATO (Gipfeltreffen in Prag, 2002)
 
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.

Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der G8 und G20 (G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm, 2007)
 
Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Bundesregierung lehnte den Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Kernenergieprogramms zu verzichten.
Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

Im Jahr 2006 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung ein neues Weißbuch, welches die Einbettung der Bundeswehr in friedenssichernde Maßnahmen auch in entlegenen Regionen der Erde vorsieht.

Militär

Hauptartikel: Bundeswehr
 
Zweisitziger Eurofighter der Luftwaffe
 
Nach ihrer Gründung 1949 durfte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte aufstellen. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa wurde es der Bundesrepublik im Rahmen der Wiederbewaffnung gestattet, zunächst 1951 eine Grenzschutzpolizei und 1955 Streitkräfte aufzustellen, um der NATO beizutreten. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.

Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst. Nach Ende des Kalten Krieges wurde die Gesamtstärke der Bundeswehr von rund 500.000 schrittweise auf 250.000 Soldaten reduziert. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde eine maximale Friedensstärke von 370.000 deutschen Soldaten als völkerrechtlich bindend festgelegt.

Soldaten der Bundeswehr während des ISAF-Auslandseinsatzes in Afghanistan
 
In der Bundeswehr dienten im Juli 2009 250.000 Soldaten und 120.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 8,6 Prozent der Soldaten (Stand: 2009). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2009 31,1 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von etwa 1,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedstaaten von 2,3 Prozent. Damit hat Deutschland im Vergleich den siebtgrößten nationalen Verteidigungsetat weltweit.

Im Zuge der verstärkten Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Auslandsmissionen seit 1990 läuft derzeit eine langfristig angesetzte Reform der Streitkräfte, die eine Reduzierung des schweren Geräts (Kampfpanzer, Artillerie) zugunsten leichteren, für globale Einsätze besser geeigneten Materials zum Ziel hat. Im Juli 2009 befanden sich rund 7.400 deutsche Soldaten im Ausland im Einsatz.

Fregatte Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Marine
 
Es besteht seit 1956 eine allgemeine Wehrpflicht für Männer, wobei jedoch die zwangsweise Einberufung zum dazugehörigen Grundwehrdienst (GWD) nach 54 Jahren endete. Nach den ersten Freiwilligen kamen am 1. April 1957 die zum Dienst an der Waffe verpflichteten Rekruten in die Kasernen.[48] Der Grundwehrdienst dauerte zuletzt sechs Monate, was bereits für Grundwehrdienstleistende galt, die zum 1. Juli 2010 einberufen worden sind. Bislang konnte alternativ als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls sechs Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige Mitarbeit im Katastrophen- oder Zivilschutz (z. B. bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei anerkannten privaten Hilfsorganisationen) abgeleistet werden. Im Zuge einer grundlegenden Strukturreform mit einer drastischen Reduzierung der Mannstärke wurde u. a. zwecks umfassender Neuausrichtung der Bundeswehr bestimmt, dass die Wehrpflicht in Deutschland zum 1. Juli 2011 offiziell ausgesetzt und damit faktisch aufgehoben wurde. Sie bleibt jedoch grundsätzlich im Grundgesetz verankert. Neben den übrigen Bundestagsparteien sprachen sich seit Herbst 2010 jedoch auch die Unionsparteien für ihre Abschaffung aus; in der öffentlichen Wahrnehmung ist die Wehrpflicht mittlerweile nicht mehr unumstritten (→ Wehrgerechtigkeit). Die Bundeswehr wurde somit zur Freiwilligenarmee und der Zivildienst vom neuen Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Zukünftig können sich junge Männer und Frauen zum Freiwilligen Wehrdienst melden und einen mindestens sechs und maximal 23 Monate dauernden Dienst ableisten.

Bis 2005 waren auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150 US-amerikanische Kernwaffen stationiert.[49] Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in Büchel, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.[50]

Polizei und Nachrichtendienste

Seit 2004 werden die grün-weißen bzw. grün-silbernen Polizeifahrzeuge der meisten Polizeien durch blau-weiße bzw. blau-silberne ersetzt.
Polizei
 
Zuständig für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der Länder, welche zum Teil in Vollzugspolizei und Ordnungsbehörden geteilt werden. Dabei übernehmen die Ordnungsbehörden verwaltungstechnische Aufgaben, während die Vollzugspolizei den Großteil der Aufgaben zur Gefahrenabwehr übernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören etwa die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen Landeskriminalämter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) gehören unter anderem die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei sowie die Mobile Fahndungseinheit.
Nachrichtendienste
Für die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung, die Spionageabwehr und den Verfassungsschutz sind in Deutschland drei verschiedene Dienste zuständig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) als klassischer Auslandsnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz nebst nachgeordneter Landesbehörden für Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst haben keine polizeilichen Befugnisse. Hinsichtlich des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), des militärischen Nachrichtendienstes, wird seit 2010 von der Bundesregierung die Verschmelzung mit dem Verfassungsschutz diskutiert.
Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollkriminalamt, Zollfahndungsdienst, Wirtschaftskontrolldienst, Bundeskriminalamt (Deutschland), Bundesnachrichtendienst

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